Allgemeine Prüfungsbedingungen des JGHV
Zu den Prüfungen des JGHV sind alle Hunde zugelassen, die der Satzung des JGHV § 23
(gültig ab 1.1.2011) entsprechen.
Kranke und krankheitsverdächtige Hunde sind von der Prüfungsteilnahme ausgeschlossen.
Heiße Hündinnen sind vor Prüfungsbeginn der Suchenleitung zu melden und separat zu verwahren.
Die jeweils tierschutzrechtlichen Bestimmungen sind einzuhalten.
Der gültige Impfpass ist zusammen mit der Ahnentafel der Suchenleitung unaufgefordert bei
Prüfungsbeginn vorzulegen.
Jeder Führer ist für die Einhaltung der jagd – waffenrechtlichen Vorschriften selbst verantwortlich.
Der Jagdschein ist bei Prüfungsbeginn vorzuweisen. Ausnahmen vom Jagdscheinzwang sind in
ausreichendem zeitlichen Vorfeld in Anhalt an die Rahmenrichtlinien des JGHV bei der
Suchenleitung schriftlich zu beantragen. Der Prüfungsleiter fällt die Entscheidung über die
Zulassung.
Für Hunde in Nichtjägerhand ist vor Prüfungsbeginn ein ausreichender Versicherungsschutz
schriftlich nachzuweisen.
Die Nennung zur Prüfung ist nur auf Formblatt 1 mit Kopie der Ahnentafel (Vorder- und Rückseite)
unter gleichzeitiger Zahlung des Nenngeldes möglich. Nenngeld ist Reugeld! Meldungen ohne
Nachweis der Nenngeldzahlungen werden nicht angenommen.
Bei Meldung zur VGP / VPS oder zu einer zweiten HZP ist das Prüfungszeugnis der Arbeit hinter
der lebenden Ente in Kopie mit einzureichen.
Die Annahme der Meldungen erfolgt in der Reihenfolge ihres Eingangs. Vereinsmitglieder haben
Vorrang. Die Zahl der zugelassenen Hunde kann beschränkt werden.
Gerichtet wird nach der zum Prüfungszeitpunkt gültigen Prüfungsordnung (PO) des JGHV
(VZPO, VGPO, VPSO, VSwPO oder VFSPO).
Der Prüfungsordnung entsprechendes Schleppwild ist vom Führer in ausreichender Zahl
mitzubringen. Lebende Enten werden vom Veranstalter gestellt.
Jeder Führer hat eine Flinte und ausreichend Patronen (für die Wasserarbeit nur Stahlschrote) mit
sich zu führen.
Der Eigentümer des Hundes muss Mitglied eines dem JGHV angeschlossenen Vereins sein.
(Stand 10.11.2015, veröffentlicht in „Der Jagdgebrauchshund“)
Die „Allgemeine Prüfungsbedigungen“ gelten für alle Prüfungen die nach den
Prüfungsordnungen des JGHV ausgerichtet werden. Beachten Sie diese daher bereits schon
vor Abgabe der Nennung!!!
Aktuelle Prüfungsordnungen finden Sie auf www.jghv.de Service!